Aktuelles aus dem VJE


18.06.2025

Afrikanische Schweinepest im Kreis Olpe

Jetzt ist es leider traurige Gewissheit. Die afrikanische Schweinepest ist nun auch im Kreis Olpe in NRW im Verbandsgebiet des VJE angekommen. Nach dem Auffinden mehrerer Wildschweine, die an der ASP verendet sind, hat der Kreis Olpe eine Tierseuchenverfügung als Allgemeinverfügung am 16.06.2025 erlassen. Weiterhin liegen Teile des Kreises Siegen-Wittgenstein und des Hochsauerlandkreises in der infizierten Zone. Unter den jeweiligen Homepages der drei betroffenen Kreise können die Allgemeinverfügungen aufgerufen werden. Bestandteil der Allgemeinverfügungen ist jeweils eine Karte. Aus dieser ist zu ersehen, auf welche Flächen sich die Allgemeinverfügungen beziehen. Da das sog. infizierte Gebiet über den Kreis Olpe hinausgeht, haben auch die weiteren Kreise Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis gleichlautende Allgemeinverfügungen jeweils für ihr Kreisgebiet erlassen. Für Jagdausübungsberechtigte und Jagdrechtsinhaber ist insbesondere die Anordnung Nr. 1 von Bedeutung, wonach die Ausübung der Jagd in der infizierten Zone verboten ist. Allerdings ist zugleich auch eine wichtige Ausnahme vom Jagdverbot ausgesprochen worden. So ist in der infizierten Zone weiterhin die Einzeljagd auf wiederkäuendes Schalenwild auf Wiederbewaldungsflächen (Aufforstung und Naturverjüngung) zulässig. Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere Ausnahmen von dem Verbot der Jagdausübung beantragt werden können, wofür dann jeweils eine Ausnahme bei dem Kreis zu beantragen ist, in dessen Kreisgebiet die Fläche in der infizierten Zone liegt. Für jede Fläche, die jetzt erst einmal vom dem Bejagungsverbot betroffen ist, sollte demgemäß überprüft werden, ob ein solcher Antrag zu stellen ist. Das kann insbesondere dort Sinn machen, wo landwirtschaftliche Kulturen einer erhöhten Gefährdung unterliegen. Ebenso können sich während der Gültigkeit der Allgemeinverfügungen die Umstände ändern. Es muss also immer im Blick gehalten werden, ob ein solcher Antrag dann zu einem späteren Zeitpunkt noch zu stellen ist.

Jürgen Reh 18.06.2025


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