Aktuelles aus dem VJE


08.09.2021

Afrikanische Schweinepest ein Dauerthema

Wussten Sie, dass die ASP in Sardinen schon seit 1978 endemisch ist? Nun sollte man meinen, dass es auf einer Insel noch am ehesten gelingen kann, eine Seuchenbekämpfung umzusetzen. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen, die ASP in Sardinien wieder auszulöschen. Sardinien ist aber auch heute dafür bekannt, dass die Einheimischen dort die Jagd auf Wildschweine ebenso schätzen, wie deutsche Jäger. Es gibt dort Wildschweine nach wie vor und in manchen Jahren in einer solchen Anzahl, dass in den Medien dort auch mitunter von einer Plage gesprochen wird. Schaut man sich den Virus näher an, so ist dies auch nicht unbedingt verwunderlich. Denn ASP ist keine hochkontagiöse Tierseuche. Im Gegensatz zur Maul- und Klauenseuche, bei der 100 % des Tierbestands infiziert werden, liegt bei der ASP die Infektionsrate bei ca. 10 %. Die infizierten Tiere sterben bei der ASP dann allerdings zu gut 90 %. Betrachtet man nun die Vermehrungsrate von Schwarzwild, die bei bis zu 300 % des jährlichen Ausgangsbestands liegt, so ist bei aller Vorsicht, die bei solchen Prognosen anzusetzen ist, nicht unwahrscheinlich, dass sich die ASP in Deutschland in den Wildschweinbeständen dauerhaft etabliert, ohne dass die Population zusammenbrechen wird.  Für den Menschen ist die ASP ungefährlich. Demzufolge besteht auch für den Menschen in Zukunft bei dem Verzehr von Fleisch von Wildschweinen aus deutschen Revieren kein Risiko. Für die deutschen Schweinehalter ist aber die ASP in der Wildschweinpopulation ein existentielles Problem, da allein schon das Vorkommen der ASP in der Wildschweinpopulation zu empfindlichen Handelsbeschränkungen bei der Vermarktung von Schweinefleisch führt. Wildschweine intensiv zu bejagen, macht deshalb ersichtlich Sinn und zwar selbst dann, wenn es auf Dauer nicht gelingen sollte, die Ausbreitung der ASP zu verhindern. Für Verpächter und Pächter von Jagdrevieren in NRW macht es auch keinen Sinn, jetzt in Panik zu verfallen. Insbesondere ist von Jagdpachtverträgen abzuraten, in denen sich Jagdpächter die Aufkündigung des Jagdpachtvertrags für den Fall vorbehalten wollen, dass die ASP ausbricht. Verpächter brauchen die Erfahrung und Mitwirkung der Jagdpächter gerade dann, wenn die ASP näher an das Revier heranrückt oder im schlimmsten Fall das eigene Revier sogar unmittelbar von der ASP betroffen ist. Staatliche Entschädigungen aber auch die ohnehin sich dann nach dem Gesetz für den Fall ergebende Leistungsfreiheit, dass für ein unmittelbar betroffenes Revier für einige Monate eine totale Jagdruhe angeordnet werden sollte, schützen die Jagdpächter ausreichend vor Risiken. 

(von Jürgen Reh)


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