VJE - Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe

VJE ist die Abkürzung für: Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe e.V. Der Verband wurd 1996 als Landesverband für den Landesteil Westfalen-Lippe auf Initiative des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes gegründet, um die Interessen der Jagdrechtsinhaber (Eigentümer bejagbarer Flächen) durch einen eigenständigen Interessenverband gezielter vertreten zu lassen. Während in Jagdverbänden in erster Linie die Interessen der Jäger vertreten werden, sind im VJE die Jagdgenossenschaften Mitglied, in denen wiederum die als Jagdgenossen bezeichneten Grundstückseigentümer organisiert sind. Ebenso Mitglied sind die Eigenjagdbesitzer. Das sind die Jagdrechtsinhaber, die aufgrund der Flächengröße ihrer bejagbaren Grundstücke über einen eigenständigen sog. Eigenjagdbezirk verfügen.


Und was sind Jagd­genossen­schaften und Eigen­jagden?

Jagdgenossenschaften

Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen (§ 8 Absatz 1 Bundesjagdgesetz).

Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche (§ 9 Bundesjagdgesetz). Die Jagdgenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft, innerhalb derer die Jagdgenossen nach demokratischen Grundsätzen und mit größtenteils ehrenamtlichem Engagement Aufgaben der Jagdverwaltung weitgehend eigenverantwortlich wahrnehmen, sei es die Wildschadensregulierung, die Auszahlung von Jagdgeldern, oder aber die Führung des Jagdkatasters. Ebenso ist die Jagdgenossenschaft mit verantwortlich für die Hege.

Eigenjagden

Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und der selben Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk. 

In NRW gilt als Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk 75 ha bejagbare Fläche, die zusammenhängen müssen. Während im Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft die Jagdnutzung in der Regel durch Verpachtung an einen Jagdpächter erfolgt, nutzen Eigenjagdbesitzer ihren Eigenjagdbezirk häufig auch selbst zur Jagd.  Natürlich muss der Eigenjagdbesitzer dann aber auch selbst die Jägerprüfung abgelegt haben und einen Jagdschein gelöst haben. Ansonsten besteht auch für den Eigenjagdbesitzer die Möglichkeit seinen Jagdbezirk zur Jagdausübung zu verpachten.


Aktuelles aus dem VJE

16.08.2021

Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald

Der Deutsche Forstwirtschaftsrat hat in einer Arbeitsgruppe „Wildschadensbewertung“ das Konzept einer Bewertungskonvention für Verbiss-, Fege-, Schlag- und Schälschäden durch ...
03.08.2021

Corona und Jagdgenossenschaftsversammlungen

In NRW sind Jagdgenossenschaftsversammlungen gem. aktueller Coronaschutzverordnung derzeit zulaessig. In der ab dem 23. Juli gueltigen Fassung ist nach Paragraph 18 Absatz 2 Ziffer ...
24.02.2021

Ausfall von Jagdgenossenschaftsversammlungen in der Corona-Krise

Unter gewoehnlichen Umstaenden findet die Mehrzahl aller Jagdgenossenschaftsversammlungen vor Beginn des neuen Jagdjahres statt. Dieses beginnt mit dem 1.April eines Jahres und ...
02.12.2020

Weiterhin keine JG Versammlungen

Die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung NRW bleiben zunaechst ueber November hinaus auch bis zum 20. Dezember gueltig. Deshalb koennen auch weiterhin keine ...
02.12.2020

Frhr von Oer uebernimmt den Bundesvorsitz

Der Vorsitzende des VJE Clemens Frhr. von Oer ist auf der Herbsttagung 2020 der Bundearbeitsgemeinschaft der der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) einstimmig zum ...
07.07.2020

VJE/RVEJ Position zum Einsatz von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen

Die beiden Verbände der Jagdrechtsinhaber in NRW, der VJE und der RVEJ, haben ein gemeinsames Positionspapier zu dem Einsatz von Nachtzieltechnik und künstlichen Lichtquellen bei ...
03.06.2020

Umsatzsteuer auf genossenschaftliche Jagdpachtverträge

Beim Thema "Umsatzsteuer" hat sich für Jagdgenossenschaften eine positive Entwicklung, wenn auch nur für einen begrenzten Zeitraum, ergeben. Während nach bisheriger Rechtslage die ...
24.03.2020

Wir sind für Sie erreichbar!

Bitte beachten Sie, dass wir gegenwärtig keine Besprechungstermine in der VJE-Geschäftsstelle durchführen. Wir sind aber für Sie weiterhin grundsätzlich per Telefon oder ...

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